Hort-Gutschein / BedarfsbescheidFür einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.
1. - 4. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schul- und Ferienzeit
Für Kinder der 1. und 2. Klasse benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Diese Betreuungszeit können Sie ohne Bedarfsprüfung für Ihr Kind in Anspruch nehmen. Für darüber hinaus benötigte Betreuung ist eine Bedarfsprüfung erforderlich.
5. - 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schulzeit
5. - 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung für die Ferien kann erfolgen, wenn es die Familiensituation erfordert bzw. aus pädagogischen oder sozialen Gründen notwendig ist.
Für Schulanfänger wird der Antrag zusammen mit der Schulanmeldung in der Schule abgegeben.
Ihr Kind besucht schon eine Schule, dann beantragen Sie einen Hortplatz für Ihr Kind direkt im:
Bezirksamt Pankow
Jugendamt Fachdienst 5 - Kindertagesbetreuung
Fröbelstr. 17 / Haus 4 EG
10405 Berlin