Neue Eigenerklärung zur Notfallbetreuung
Die Eigenerklärung finden Sie auf der letzten Seite des PDFs.
Bitte beachten!
Liebe Eltern,
die wesentlichen Informationen zur gegenwärtigen Lage dürften Ihnen allen aus den Medien oder auch von unserer Website geläufig sein.
Für die nächsten Wochen ist aus schulischer Sicht wichtig, dass alle Kinder mit den Aufgaben und Materialen versorgt sind, die Grundlage für das häusliche Lernen sein sollen.
Die Lehrer sind angehalten die Arbeitsergebnisse einzufordern, da wir es gerade in einer solchen Situation für wichtig erachten, das Lernen fortzuführen.
Sie können mit dem Lehrer ab Mittwoch über ein neu eingerichtetes Postfach kommunizieren.
Beispiel: s.mustermann@hasen-gs.de
Die Schließung der Schulen ist bis einschließlich den 19.04.2020 angeordnet. Es findet keine ergänzende Förderung und Betreuung statt, auch nicht in den eigentlichen Ferien.
Die angebotene Notbetreuung ist für die Kinder eingerichtet, deren Eltern in systemkritischen Bereichen arbeiten und/oder darin zum betriebsnotwendigen Personal gehören. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Vorgaben restriktiv handhaben. Je größer die zu betreuende Gruppe, desto höher ist theoretisch das gegenseitige Ansteckungsrisiko.
Die Schule ist weiterhin besetzt, die Lehrer erreichbar. Sollten Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Stang
Schließung des Hasengrundes ab dem 17.03.2020
Notbetreuung nur für bestimmte Berufsgruppen!
Das Formular dazu finden Sie am Ende des Artikels.
WICHTIG! NUR WENN BEIDE ELTERN DEN BERUFSGRUPPEN ANGEHÖREN!
Für diese Berufsgruppen gilt die Notfallbetreuung:
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR,weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren,Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdiensten
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Mit freundlichen Grüßen
M. Stang
Schulleiter